Ablauf

Einer Psychotherapie ist in der Regel eine sogenannte Probatorische Phase vorgeschaltet. Hierzu bezahlen die Kostenträger i.d.R. bis zu drei Sprechstunden und maximal vier probatorische Sitzungen.

Im Rahmen eines Erstgesprächs geht es zunächst um ein erstes Kennenlernen und darum, sich einen Überblick über Ihre Beschwerden zu verschaffen. Hier soll auch Platz sein, Ihre Fragen, die Sie zu Psychotherapie haben, zu klären sowie diverse organisatorische Aspekte zu besprechen.

In den weiteren probatorischen Sitzungen erfolgt eine vertiefte Problemanalyse auch unter Herausarbeiten der Entstehungsbedingungen Ihrer Problematik, sowie eine Anamnese-Erhebung (z.B. biografische und berufliche Anamnese) und Diagnostik. Hierauf aufbauend werden im gemeinsamen Gespräch dann Ihre Ziele, die Sie unterstützt durch eine Psychotherapie erreichen wollen, erarbeitet und ein individueller Behandlungsplan aufgestellt.

Die probatorische Phase dient auch der umfangreichen Informationsgewinnung, denn um eine Therapie zu beantragen, muss ein Antrag an die Krankenkasse gestellt werden. Es werden entweder 24 Sitzungen (als sogenannte Kurzzeittherapie) oder 60 Sitzungen (als Langzeittherapie beantragt). Für die Beantragung einer Langzeittherapie ist ein ausführlicher Bericht an den Gutachter der Krankenkassen im Rahmen des Bewilligungsverfahrens erforderlich. Sobald Sitzungen durch die Krankenkasse bewilligt sind, beginnt die Psychotherapie. In der Regel findet ein Therapiegespräch die Woche statt, die Gespräche dauern 50 Minuten. Die Behandlung wird ganz auf Ihr persönliches Anliegen und Ihre individuellen Ziele abgestimmt.

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